MehrWert mit Tarif

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften auf der einen und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber auf der anderen Seite. Tarifverträge enthalten zwingende Mindestbeschäftigungsbedingungen. Wird ein Arbeitsverhältnis trotz Tarifvertrag zu schlechteren Konditionen abgeschlossen, ist dies unzulässig. Klar ist: Wo Tarifverträge gelten, geht es gerechter zu.

Mehr verdienen! Mehr Freizeit!

Höhere Entgelte

Vor allem während Tarifrunden dreht sich in tariflosen Betrieben oft die Stimmung. Der jährliche Verzicht auf das Tarifplus bedeutet, dass die Beschäftigten spürbare Einkommenseinbußen haben. Im Kfz-Handwerk beispielsweise verdient ein Arbeitnehmer ohne Tarif im Schnitt 23 Prozent weniger als Beschäftigte in einem tarifgebundenen Unternehmen. Wie hoch die Tarifentgelte in den unterschiedlichen Branchen sind, findet sich in dieser Übersicht.

Schöner und länger Urlaub machen mit Tarif

Endlich Ferien, endlich Urlaub. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Denn mit Tarif gibt’s nicht nur mehr Urlaubstage, sondern auch ein Extra für die Reisekasse.

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Wann und für wen gilt ein Tarifvertrag?

Die Tarifbindung ist im Tarifvertragsgesetz unter Paragraf 3 geregelt. Tarifgebunden ist demnach der Arbeitgeber, der Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist sowie der Arbeitnehmer, der einer Gewerkschaft angehört. Sind beide tarifgebunden, gelten auch die Tarifverträge, die der Arbeitgeberverband und die zuständige Gewerkschaft aushandeln. Der Arbeitgeber muss das vereinbarte Tarifentgelt zahlen sowie Urlaub, Weihnachtsgeld und andere tarifliche Leistungen gewähren. Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug in der vereinbarten Arbeitszeit die Tätigkeit und Leistung erbringen, für die er bezahlt wird. Vom Tarifvertrag abweichen kann der tarifgebundene Arbeitgeber nur dann, wenn zum Beispiel die Vergütung gleich oder besser geregelt ist als das Tarifentgelt.

Aber auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte kann ein Tarifvertrag verbindlich gelten – und zwar dann, wenn er vom Bundesarbeitsministerium für "allgemeinverbindlich" erklärt wurde (Paragraf 5 Tarifvertragsgesetz). Beispiel: Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten noch tarifliche Branchenmindestlöhne, die allgemeinverbindlich sind – etwa in der Leiharbeit. An diese allgemeinverbindlichen Tarif-Mindestlöhne müssen sich sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche halten.

Rechtlicher Anspruch nur für Mitglieder

Auch wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern die tariflichen Leistungen freiwillig gewährt – einen rechtlichen Anspruch darauf haben grundsätzlich nur die Beschäftigten, die Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft sind.

Tarif erkämpfen – so geht's

Nur mit Tarifvertrag geht es im Betrieb gerecht zu. Hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt, ist der erste Schritt gemacht. Die nächsten Schritte...

Der Weg zum Betriebsrat

Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?

„In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – das „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgeberin und Arbeitnehmer in Betrieben.

Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt. Punkt. Der Arbeitgeber darf das nicht verbieten oder behindern. Ansonsten macht er sich nach Paragraf 119 BetrVG strafbar.

Unterstützung sichern

Der Weg zur Betriebsratswahl kann einige Stolpersteine mit sich bringen. Deshalb: Unbedingt Unterstützung bei der IG Metall vor Ort holen. Sie kennt das Verfahren genau und kann alles übernehmen. Denn auch die Gewerkschaft darf offiziell zur Betriebsratswahl aufrufen. Und sie gibt Rechtshilfe bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

Wir - die IG Metall

Die IG Metall - das sind in allererster Linie ihre mehr als 2,2 Millionen Mitglieder. Wir bündeln ihre Interessen, die sich nur als Gemeinschaft durchsetzen lassen. Wer sich in der IG Metall organisiert, gestaltet mit - vor Ort, im Betrieb und mitten in der Gesellschaft.

Gemeinsam für ein gutes Leben - unter dieses Motto haben wir die Ziele und die Arbeit der IG Metall gestellt. Das Motto fasst am besten zusammen, was uns als Gewerkschaft ausmacht. Zu einem guten Leben gehört gute Arbeit ebenso wie Freizeit. Um beides zu erreichen, braucht es eine starke Organisation und das Engagement vieler. Wir bekommen nichts geschenkt. Ob sichere Arbeitsplätze, faire Löhne und Gehälter, mehr Mitbestimmung, das Recht auf Qualifikation und Entwicklungsperspektiven, Arbeitszeiten, die zum Leben passen oder ein flexibler Einstieg in den Ruhestand zu auskömmlichen Bedingungen - nichts davon ist selbstverständlich.

Darum streiten gut organisierte Belegschaften und kompetente Betriebsräte täglich für mehr Teilhabe, Gerechtigkeit und Demokratie. Und auch darüber hinaus hat die IG Metall einiges zu bieten.

Leistungen und Beitrag

Rechtsberatung und Rechtsschutz

Rechtsberatung und Rechtsschutz

Ob bei der Prüfung von Arbeitsverträgen oder dem Check von Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Expertinnen und Experten der IG Metall stehen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Dabei entstehen Mitgliedern keinerlei Kosten. Auch wenn der Ton rauer wird: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen - wenn nötig, durch alle Instanzen. Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft haben Anspruch auf juristischen Beistand. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.

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Weiterbildung und Information

Wir bieten zahlreiche Seminare an, zur gewerkschaftlichen, betrieblichen oder persönlichen Qualifizierung. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenlos. Zu verschiedensten Themen rund um die Arbeitswelt bieten wir Ratgeber und Infobroschüren. Sie können exklusiv heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden. Unser Mitgliedermagazin "metallzeitung" bekommt jedes Mitglied zugeschickt.

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Streikgeld

Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell. Die Zahlungen, das sogenannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten 24-Stunden-Streiks, wird Streikgeld bezahlt. 

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Unterstützung bei Maßregelung und Aussperrung

Wenn sich unsere Mitglieder gewerkschaftlich engagieren, dürfen sie dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung, unterstützen wir unsere Mitglieder. Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde. 

Freizeitunfallversicherung

Gegen Arbeitsunfälle sind Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Anders ist es im Privatleben. Hier muss jeder für sich selbst Sorge tragen. Freizeit braucht Schutz, den die Mitglieder der IG Metall mit der Freizeitunfallversicherung erhalten, und zwar kostenfrei. Denn dieser Service ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Freizeitunfallversicherung mildert zwar nicht den Schmerz, aber zumindest die finanziellen Folgen.

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Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen

IG Metall-Mitglieder, die sich durch ein unvorhersehbares Ereignis in einer außerordentlichen Notlage befinden, können finanzielle Unterstützung beantragen. Nach persönlicher Schilderung der Notlage kann der Ortsvorstand der zuständigen IG Metall-Geschäftsstelle die Höhe der Unterstützung festlegen. Existenzbedrohende Katastrophen erfordern eine schnelle, unkomplizierte Unterstützung. Die IG Metall hilft, wie zum Beispiel bei den Flutkatastrophen 2013 und 2016. 

Unterstützung im Todesfall

Bei Sterbefällen unterstützen wir die Hinterbliebenen unserer Mitglieder. Die Leistungen errechnen sich aus der Dauer der Mitgliedschaft. Entscheidend ist der Durchschnittsbeitrag der letzten 12 Monate aus dem Beschäftigungsverhältnis (1 Prozent vom Bruttoeinkommen). 

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Extras für Gewerkschaftsmitglieder

Für IG Metall-Mitglieder gibt es viele Vergünstigungen: Ermäßigte Reisen und Kulturangebote, vergünstigte Konditionen beim Autoclub ACE, Lohnsteuerberatung und vieles mehr. 

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Mitgliedsbeitrag

Die IG Metall finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Somit sorgt jedes Mitglied mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Das ist unser Prinzip der Solidarität.

Unsere Satzung regelt, wer wie viel Beitrag zahlt. Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, dual Studierende und Studierende mit Beschäftigungsverhältnis sowie Solo-Selbstständige zahlen ein Prozent vom monatlichen Bruttoeinkommen. Erwerbslose, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende zahlen einen reduzierten Beitrag.

Im Einzelnen...


Mitglied werden!

Über 2,2 Millionen Menschen haben es bereits getan. Sie sind Mitglied in der IG Metall geworden. Der Eintritt in die IG Metall ist ganz einfach:

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oder Beitrittserklärung als PDF Formular herunterladen:

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