Betriebsratswahlen

Alle vier Jahre finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt.

Hast du auch schon mal überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre in deinem Betrieb einen Betriebsrat zu haben?

Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darauf zu achten, dass im Betrieb Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Außerdem vertritt er die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Und das ist noch längst nicht alles!

 

Möglich sind Betriebsratswahlen in Betrieben mit wenigstens fünf Arbeitnehmern über 18 Jahre, von denen drei mindestens ein halbes Jahr zum Betrieb gehören müssen. In kleineren Betrieben mit fünf bis 50 Arbeitnehmern gibt es ein verkürztes und vereinfachtes Wahlverfahren.

2006 haben in mehr als 12.000 Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, im Handwerk, in der Textilindustrie und im Bekleidungsgewerbe sowie im Holz- und Kunststoffbereich die Arbeitnehmer ihre Betriebsräte gewählt. Insgesamt gibt es in diesen Bereichen über 70.000 Betriebsratsmitglieder, von denen mehr als 80 Prozent Mitglied der IG Metall sind. Die IG Metall unterstützt ihre Betriebsräte in allen Fachfragen.

Ist das vielleicht interessant für dich?

Dann melde dich gerne per E-mail oder Telefonisch unter 02241 / 9686-0 in unserer Geschäftställe!

Weitere Infos gibt es auf dem Betriebsräte-Portal oder auf der IG Metall Hauptseite!

BoB (Betriebe ohne Betriebsrat)

Sieben Gründe für einen Betriebsrat

  • Meine Kondition kann der Betriebsrat nicht verbessern, aber seit wir ihn haben, komme ich wieder regelmäßig zum Training.
    Viele, die in kleineren Betrieben arbeiten, kennen das: Ohne Vorankündigung werden Überstunden angeordnet. Alle privaten Termine und Verabredungen geraten durcheinander. Sich dagegen zu wehren ist oft schwer. Besser mit Betriebsrat: Er bestimmt mit über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit und Gleitzeit. So wird Freizeit wieder planbar.
  • Die wirtschaftliche Situation kann ein Betriebsrat nicht ändern, aber er sorgt dafür, dass soziale Härten ausgeglichen werden.
    Arbeitsplätze zu sichern - das ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats. Gut, dass er vom Arbeitgeber über alle wichtigen Vorgänge informiert werden muss. Durch einen Betriebsrat wird der Sachverstand der Beschäftigten berücksichtigt und der Willkür unternehmerischer Entscheidungen werden Grenzen gesetzt. Wenn es trotzdem zu Kündigungen oder gar zur Betriebsschließung kommt, hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden. "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam", heißt es im Gesetz. Der Betriebsrat kann zum Beispiel dafür sorgen, dass es anstelle von Entlassungen vorübergehende Kurzarbeit gibt. Er kann über Alternativen zu Entlassungen verhandeln, indem Arbeit anders verteilt und organisiert wird. Er kann - wenn Entlassungen nicht zu verhindern sind - unter bestimmten Voraussetzungen einen Sozialplan erzwingen, um so wenigstens die finanziellen Härten "abzufedern" und um dafür zu sorgen, dass soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
  • Am Wetter kann der Betriebsrat auch nichts ändern, aber er kann verhindern, dass der Urlaub ins Wasser fällt.
    Auch das gibt es oft - vor allem in kleineren Betrieben: Der längst geplante Urlaub in die Berge oder ans Meer fällt ins Wasser, weil er wider Erwarten nicht genehmigt wird. Oder noch schlimmer: Bereits genehmigter Urlaub wird wegen "dringender betrieblicher Aufgaben" nicht gewährt. Ist ein Betriebsrat da, entscheidet nicht der Chef alleine darüber, ob und wann der Urlaub genommen werden kann.
  • Seit wir einen Betriebsrat haben, sind die "Nasenprämien" weg - und das Geld ist jeden Monat pünktlich auf dem Konto.
    Willkürlich festgelegte Löhne und Gehälter, unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - das ist mit einem Betriebsrat nicht möglich. Ob es um die Eingruppierung bei der Einstellung geht, um Versetzung oder Beförderung: Der Betriebsrat bestimmt mit (wenn der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat). Das gilt auch für das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld und andere Leistungen gewerkschaftlich vereinbarter Tarifverträge. Und der Betriebsrat kann dafür sorgen, dass das Geld jeden Monat pünktlich auf dem Konto ist. Die Miete muss schließlich auch pünktlich überwiesen werden.
  • Gute Noten kann der Betriebsrat nicht vergeben, aber er sorgt dafür, dass jede und jeder die Chance auf einen guten Ausbildungsabschluss hat.
    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die richtige Ansprechpartnerin für Auszubildende. Sie arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen, der in Sachen Ausbildung nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden kann. Nur dadurch lassen sich Probleme lösen und ein hohes Ausbildungsniveau sicherstellen - denn eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für die Zukunft.
  • Ich kann mir selbst helfen und brauche keinen Betriebsrat.
    Gerade in kleineren Betrieben reagieren viele Arbeitgeber empört, sobald "ihre" Beschäftigten ihre gesetzlichen Rechte im Betrieb einfordern. Auch bei den Kolleginnen und Kollegen fehlt oft das Verständnis für die Betriebsratsgründung - weil der Chef doch "nicht so schlimm" ist. Das geht gut, so lange alles im Betrieb rund läuft und wir leistungsfähig und gesund sind. Was aber, wenn man krank wird oder einen Unfall hat? Was ist, wenn die Auftragslage sich verschlechtert? Was ist, wenn der verständnisvolle Seniorchef auf sein Altenteil geht und der Junior nicht mit sich reden lässt? Alle haben schon erlebt, wie Arbeitnehmer, die sich noch vor kurzem als rechte Hand des Chefs gefühlt haben, plötzlich zum alten Eisen abgestempelt wurden. Besser ist, wenn bereits heute der Betriebsrat die Arbeit beginnt und wenn es nötig ist, mit Ruhe und Erfahrung die Interessen der Beschäftigten vertritt.
  • Solidarität statt Konkurrenz - Betriebsrat statt Ellenbogen und Willkür. So kommt Demokratie in den Betrieb.
    Seit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Auch Betriebe bis 100 Beschäftigte dürfen vereinfacht wählen. Die Wahl des Betriebsrats und die gewählten Betriebsratsmitglieder sowie die Initiatoren der Wahl genießen umfangreichen gesetzlichen Schutz. Im Zweifelsfall oder Streitfall ist es aber gut, Ratgeber zu haben. Die IG Metall kennt sich aus.

Wählen Sie einen Betriebsrat, wenn Sie noch keinen haben. Aber nicht im Alleingang, damit es keine Pannen gibt. Wenden sie sich vertrauensvoll an die IG Metall. Wir helfen Ihnen gern.


Betrieb

Pinnwand